Für öffentliche Einrichtungen bieten wir Schul- und Konferenzausstattung auch über Mietkaufverträge an. Wenn es Ihnen bei Investitionen in Ihr Schulequipment wichtig erscheint, dass Sie Eigentümer werden, dann ist ein Mietkauf-Vertrag für Sie genau richtig. Die Gesamtkosten werden über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt. Sie zahlen überschaubare Raten und schonen so Ihre Liquidität und können die Geräte sofort einsetzen. Mit der letzten Rate geht das Equipment auch in Ihr juristische Eigentum über.
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